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Aktenzeichen 222/86
Datum 26.02.1886
Leitsatz 111. Entwendung von Nahrungsmitteln. Fällt unter den Begriff derselben auch die Entwendung von Nahrungsmitteln zum alsbaldigen Verbrauche nicht durch den Thäter, sondern durch andere?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA6F0371
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