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Aktenzeichen 217/86

Datum 25.02.1886

Leitsatz 1. Ist in Bayern ein von der Ortspolizeibehörde ausgestelltes Zeugnis, durch welches die Dauer des Besitzes eines zur Preisbewerbung vor der Prämiierungskommission des Landesgestütes vorzuführenden Pferdes bestätigt wird, eine öffentliche Urkunde? Erteilung von Ermunterungsprämien betr., §. 10. 2. Ist die Legalität eines solchen Zeugnisses der Ortspolizeibehörde dadurch beeinträchtigt, daß dasselbe namens der "Gemeindeverwaltung" ausgestellt wird? 3. Kann eine falsche Beurkundung dadurch bewirkt werden, daß eine die Urkunde vorbereitende Mittelsperson getäuscht wird, ohne daß die Täuschung auf den beurkundenden Beamten selbst übertragen wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA6E0367

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