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Aktenzeichen VI 291/86

Datum 22.02.1886

Leitsatz Ist die Übertragung der Untersuchung und Entscheidung einer Strafsache auf ein anderes der zuständigen Gerichte durch das gemeinschaftliche obere Gericht auch nach ergangenem Urteile zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA6C0365

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