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Aktenzeichen 3046/85
Datum 14.01.1886
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist dem freigesprochenen Angeklagten die Anfechtung des Urteiles mittels Revision gestattet? 2. Ist es rechtsirrtümlich, den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehung der Nachdrucksexemplare und 2c Vorrichtungen um deswillen zurückzuweisen, weil der durch den Nachdruck Verletzte zwar Strafantrag, aber keinen Antrag auf Einziehung gestellt habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA620324
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