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Aktenzeichen 142/86

Datum 08.02.1886

Leitsatz 1. Sind die dem amtlichen Warenverzeichnisse zum Vereinszolltarife vorgedruckten sog. Instruktionspunkte ordnungsmäßig erlassene und publizierte Beschlüsse des Bundesrates? 2. Kann insbesondere der Instruktionspunkt III als ein Bestandteil des im §. 12 V.Z.G.'s vom 1. Juli 1869 gedachten, für das Verständnis des Vereinszolltarifes nach §. 3 daselbst entscheidenden Warenverzeichnisses gelten? 3. Fällt die Anordnung dieses Instruktionspunktes III inhaltlich in die Befugnisse des für die Ausführung des Zolltarifes berufenen Bundesrates, oder ist sie ein den letzteren ergänzender neuer Zollsatz? 4. Kann "Fischöl" als unter Ziff. 26 c 3 Fischspeck, Fischthran des Zolltarifes fallend zur Verzollung kommen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA610321

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