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Aktenzeichen 3394/85

Datum 29.01.1886

Leitsatz Befindet sich in Preußen ein beeidigter Privatforstauffeher in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes oder Rechtes, wenn er aus eigener Entschließung eine Durchsuchung der Wohnung des Forstdiebes vornimmt, um die zur Begehung des Forstdiebstahles geeigneten Werkzeuge in Beschlag zu nehmen? Kann hierbei der Umstand von Bedeutung sein, daß zur Durchsuchung der Gemeindevorsteher oder dessen Stellvertreter zugezogen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA550270

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