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Aktenzeichen 2299/85
Datum 07.01.1886
Leitsatz 1. Besteht neben der im §. 164 des Vereinszollgesetzes für die Vergehen der Zolldefraude angeordneten dreijährigen Verjährungsfrist die dreimonatige Verjährungsfrist des §. 67 Abs. 3 St.G.B.'s für diejenigen Defraudationen, welche mit einer höheren als einer Geldstrafe von 150 M nicht bedroht sind? 2. Wann ist eine Zolldefraudation begangen und können Beteiligungsakte nicht mehr als Ausführungshandlungen, sondern nur noch als Begünstigung angesehen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA480223
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