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Aktenzeichen 3029/85

Datum 17.12.1885

Leitsatz Liegt Versuch der Urkundenfälschung oder nur eine straflose vorbereitende Handlung vor, wenn die Handlung des Thäters, welcher die von ihm beabsichtigte Urkundenfälschung mittels Anfertigung der falschen Urkunde auf mechanischem Wege -- durch Holzdruck -- begehen wollte, nur bis zu der Herstellung des Holzstockes und Anfertigung eines Probedruckes vorgeschritten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA440212

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