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Aktenzeichen 3122/85

Datum 18.12.1885

Leitsatz Finden die Vorschriften der §§. 115--119. 146 Nr. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1883 (R.G.Bl. S. 177) auch auf Arbeiter Anwendung, welche durch gelegentliche Arbeiten einen Nebenverdienst suchen? 2. Liegt Lohnzahlung in bar vor, wenn nach bestehendem Geschäftsgebrauche das gezahlte Geld sofort zum Ankaufe von Waren verwendet wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA3B0182

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