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Aktenzeichen 2623/85
Datum 17.12.1885
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen sind Wertpapiere, welche ein Kommissionär auf eigenen Namen bei einem Dritten für den Kommittenten angekauft und bei dem Verkäufer liegen hatte, für ihn fremde Sachen, welche er im Gewahrsam hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA390178
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