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Aktenzeichen 3050/85
Datum 15.12.1885
Leitsatz Findet der §. 29 Nr. 2 des Brausteuergesetzes vom 31. Mai 1872 auch dann Anwendung, wenn bei dem Brauer Stoffe der in §. 1 unter 5--7 genannten Gattung vorgefunden werden, ohne daß derselbe überhaupt einen bestimmten Aufbewahrungsraum angezeigt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA380176
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