zurück

Aktenzeichen 3082/85

Datum 11.12.1885

Leitsatz Kann eine Urkunde, welche auf dem Wege der mechanischen Vervielfältigung, namentlich des Druckes, hergestellt und nur mit einer gedruckten Unterschrift versehen ist, für eine beweiserhebliche Privaturkunde im Sinne des §. 267 St.G.B.'s erachtet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA350168

Download PDF

zurück