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Aktenzeichen 2844/85

Datum 19.11.1885

Leitsatz Genügt es zur Motivierung eines, Beweisanträge in der Hauptverhandlung ablehnenden, Gerichtsbeschlusses, daß das Gericht seine Überzeugung ausspricht, die fraglichen Anträge seien nur zum Verschleife der Sache gestellt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA300151

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