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Aktenzeichen 2859/85

Datum 27.11.1885

Leitsatz Darf dann, wenn der Thäter nicht dem Eröffnungsbeschlusse gemäß eines Verbrechens, sondern eines Vergehens schuldig befunden wird, die Verurteilung eines Mitangeklagten, der der Begünstigung des Thäters, um ihm die Vorteile des Verbrechens zu sichern, für verdächtig erachtet war, erfolgen, ohne daß auch dieser auf die Veränderung des den Thäter betreffenden rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA2B0134

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