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Aktenzeichen 2476/85

Datum 23.11.1885

Leitsatz Schließt der Mangel der Defraudationsabsicht auch in den Fällen des §. 29 des Brausteuergesetzes vom 31. Mai 1872 (R.G.Bl. S. 153), welche der Defraudation gleichgeachtet werden, die Strafe des vierfachen Betrages der vorenthaltenen Abgabe nach §. 30 aus, oder gilt §. 32 nur für die Steuerhinterziehung des §. 27?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA2A0133

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