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Aktenzeichen 2568/85

Datum 26.11.1885

Leitsatz Ist eine in Bayern von einem gerichtlich verpflichteten Hypothekenschätzer über den Wert von Liegenschaften behufs hypothekarischer Sicherung einer Forderung schriftlich abgegebene Erklärung zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen erheblich, wenn dieselbe vorschriftswidrig nicht als Beilage zu hypothekenamtlichem Protokolle oder zu einer Notarsurkunde genommen wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA230112

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