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Aktenzeichen 2175/85
Datum 02.11.1885
Leitsatz Setzt der Thatbestand des §. 113 Abs. 3 St.G.B.'s voraus, daß der thätliche Angriff gegen die dort bezeichneten, in Ausübung des Dienstes begriffenen Personen Widerstand gegen einen Vollstreckungsakt oder Verhinderung der Dienstausübung bezweckt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA210105
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