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Aktenzeichen 2482/85

Datum 19.11.1885

Leitsatz Ubt der, welcher in einem fremden Jagdgebiete aus natürlichen Ursachen eingegangenes Wird, Fallwild im engeren Sinne, oder Bestandteile desselben sich aneignet, unbefugt die Jagd aus? Eigentum an abgeworfenen Geweihen jagdbarer Tiere.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA1C0084

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