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Aktenzeichen 2156/85

Datum 30.10.1885

Leitsatz Was ist unter "Im-Besitze-betroffen-werden" in §. 9 des Sprengstoffgesetzes vom 9. Juni 1884 (R.G.Bl. S. 61) zu verstehen? 2. Setzt die Bestrafung aus §. 9 a. a. O. das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit bei dem Thäter voraus? 3. Muß die polizeiliche Erlaubnis zum Besitze von Sprengstoffen schon bei dem Beginne des Besitzes erkeilt sein, um die Bestrafung aus §. 9 a. a. O. auszuschließen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA0D0035

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