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Aktenzeichen 2214/85
Datum 19.10.1885
Leitsatz Ist es Sachbeschädigung im Sinne des §. 303 St.G.B.'s, wenn die Bretter eines Stauwerkes aus den Fachsäulen ohne Verletzung der Substanz herausgenommen und beiseite geworfen werden, hierdurch aber der Zweck des Stauwerkes vorübergehend beeinträchtigt oder vereitelt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA0B0027
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