zurück

Aktenzeichen 2166/85

Datum 12.10.1885

Leitsatz Kann für den Thatbestand des Betruges das Merkmal der Vermögensbeschädigung begrifflich dadurch erfüllt werden, daß demjenigen, welcher als Kreditgeber zur Sicherung seiner Forderung mit der eigenhändigen Unterschrift des Verpflichteten versehene Urkunden zu beanspruchen befugt war, statt dessen fälschlich Schriftstücke übergeben sind, welche nicht die eingenhändige, sondern die von einem Bevollmächtigten vollzogene Unterschrift des Verpflichteten enthielten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA030006

Download PDF

zurück