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Aktenzeichen 2111/85

Datum 08.10.1885

Leitsatz In welchem Umfange sind die Tierärzte nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 zum Erlasse vorläufiger polizeilicher Verfügungen zuständig? Ist diese Zuständigkeit durch die Beobachtung der reichsgesetzlich hierfür vorgeschriebenen Form bedingt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9830437

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