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Aktenzeichen 2096/85

Datum 08.10.1885

Leitsatz Gehören die Vorschriften des Strafgesetzbuches über die Verjährung der Strafverfolgung dem materiellen Strafrechte an, dergestalt, daß das Revisionsgericht bei vorliegender materieller Rechtsbeschwerde auch ohne ausdrücklich hierauf gerichteten Revisionsangriff die Frage, ob Verjährung eingetreten sei, zur Entscheidung zu bringen hat? Ist das Revisionsgericht befugt, bei Entscheidung der Frage, ob eine Unterbrechung der Verjährung eingetreten sei, den Inhalt der Untersuchungsakten zu berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9820434

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