zurück

Aktenzeichen 2098/85

Datum 13.10.1885

Leitsatz Kann der Besitzer von Sprengstoffen sich damit entschuldigen, daß er irrtümlich geglaubt habe, im Besitze der gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnis zu sein? 2. Schützt die polizeiliche Erlaubnis zum Besitze von Sprengstoffen nur denjenigen, welchem sie erteilt worden ist, oder auch dessen Gehilfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9810431

Download PDF

zurück