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Aktenzeichen 2292/85

Datum 12.10.1885

Leitsatz Sind unter den in §. 119 Abs. 2 Gew.O. bezeichneten Personen, "welche für bestimmte Gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätten der letzteren mit der Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind", nur solche Personen zu verstehen, welche zu den Gewerbetreibenden in einem vertragsmäßigen Dienstverhältnisse stehen, oder genügt zur Gewährung des gleichen Schutzes ein thatsächlich bestehendes Verhältnis der bezeichneten Art?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9800428

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