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Aktenzeichen 2187/85

Datum 09.10.1885

Leitsatz Ist ein im Dienste des Königl. preuß. Hofjagdamtes stehender Jagdhüter, welchem infolge eines zwischen dem Hofjagdamte und einer Gemeinde geschlossenen Vertrages von dem Hofjagdamte zugleich der Feld- und Forstschutz für die Gemeindegemarkung übertragen ist, insoweit auch Beamter der Gemeinde? 2. Sind in Preußen die für den Feld- und Forstschutz im Königl. Privatdienste angestellten Personen als Beamte im Sinne des §. 359 St.G.B.'s anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B97E0419

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