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Aktenzeichen 2173/85
Datum 01.10.1885
Leitsatz Setzt die Verfälschung eines Nahrungs- oder Genußmittels einen Zusatz fremdartiger Stoffe voraus, oder kann sie auch durch Beimengung verdorbener oder minderwertiger Quantitäten desselben Nahrungs- oder Genußmittels bewirkt werden? Kann insbesondere Bier durch Beimischung s. g. Neigenbieres verfälscht werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9790400
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