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Aktenzeichen 2223/85

Datum 24.09.1885

Leitsatz Findet die Bestimmung des §. 85 Abs. 2 G.V.G.'s auch auf Hilfsgeschworene und die des §. 91 Abs. 2 a. a. O. auch auf deren Auslosung Anwendung? 2. Kann die Verkündung des Spruches der Geschworenen geteilt, unterbrochen oder wiederholt werden? 3. Genügt es, wenn ein im Vorverfahren eidlich vernommener Zeuge bei seiner kommissarischen Vernehmung im Hauptverfahren die Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf den früher geleisteten Eid versichert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9700373

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