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Aktenzeichen 1676/85

Datum 11.07.1885

Leitsatz Was ist unter "einzelnen Artikeln aus Zeitschriften und anderen öffentlichen Blättern" im Sinne von §. 7 Abs. b des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken 2c, vom 11. Juni 1870 (B.G.Bl. S. 339) zu verstehen? Gehören dazu Gedichte, welche von einer Privatperson der Redaktion einer Zeitung zur Veröffentlichung im Inseratenteile der Zeitung übersendet und in letzterem veröffentlicht worden waren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B96B0359

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