zurück

Aktenzeichen 1962/85

Datum 26.08.1885

Leitsatz Ist die Verlesung des Protokolles über eine uneidlich erfolgte kommissarische Zeugenvernehmung statthaft, wenn der Zeuge im Auslande vernommen war und nach der Gesetzgebung des Vernehmungsortes außerhalb der Hauptverhandlung nicht beeidigt werden durfte? Artt. 12. 13 (R.G.Bl. S. 113). 2. Unter welchen Voraussetzungen findet im Schwurgerichtsverfahren eine alternative Fragestellung statt? Thäterschaft und Mitthäterschaft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9690347

Download PDF

zurück