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Aktenzeichen 1555/85

Datum 02.07.1885

Leitsatz Unterliegt die Strafverfolgung wegen Zuwiderhandlungen gegen das Reichsgesetz, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, vom 1. Juli 1881 auch im Falle der Verwirkung einer Ordnungsstrafe gemäß §. 23 dieses Gesetzes der im §. 17 Satz 1 des Reichsgesetzes, betreffend die Wechselstempelsteuer, vom 10. Juni 1869 geordneten fünfjährigen Verjährung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9680345

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