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Aktenzeichen 1367/85

Datum 24.06.1885

Leitsatz Bedeutung einzelner Mängel einer öffentlichen Urkunde. Verliert ein von dem Gerichtsvollzieher aufgenommenes Versteigerungsprotokoll seine Bedeutung als öffentliche Urkunde dadurch allein, daß die Personen, mit welchen in dem Versteigerungstermine verhandelt wurde, das Protokoll nicht unterschrieben haben und der Vermerk über die Gründe der Nichtunterschrift fehlt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9640331

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