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Aktenzeichen 1325/85

Datum 11.06.1885

Leitsatz Enthält ein die Eröffnung der Voruntersuchung anordnender Gerichtsbeschluß eine "Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens", welche die an der Beschlußfassung beteiligten Richter für die Mitwirkung an dem Hauptverfahren gesetzlich unfähig macht? 2. Dürfen bei Verlesung eines Protokolles über die richterliche Aufnahme des Augenscheines die darin enthaltenen Angaben anwesender Personen über von ihnen gemachte, den Gegenstand des Augenscheines betreffend Wahrnehmungen mit zur Verlesung gebracht werden? 3. Unter welchen Voraussetzungen kann die rechtswidrige Aneignung frei umher fliegender Tauben als Diebstahl qualifiziert werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B95D0308

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