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Aktenzeichen 872/85

Datum 15.05.1885

Leitsatz Wer hat in dem Verfahren bei Einziehung von Nachdrucksexemplaren und Vorrichtungen die Kosten zu tragen? 2. Unter welchen Voraussetzungen fällt bei nur teilweisem Nachdrucke die Beschränkung der Einziehung auf den als Nachdruck erkannten Teil des Werkes und die Vorrichtungen zu diesem Teile fort?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9400198

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