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Aktenzeichen 745/85

Datum 16.04.1885

Leitsatz Ist der Rechtsanwalt, der auf Grund einer einfachen Prozeßvollmacht Auftrag giebt, den Wechsel dem Schuldner zur Zahlung vorzulegen und Protest zu erheben, als Teilnehmer am Umlaufe des Wechsels oder als "Inhaber" desselben im Sinne der §§. 5. 11 des Wechselstempelsteuergesetzes anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9300145

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