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Aktenzeichen 534/85

Datum 17.04.1885

Leitsatz Findet die Befreiungsbestimmung 3 zum Tarife II Nr. 4 des Reichsstempelgesetzes vom 1. Juli 1881 (R.G.Bl. S. 185) auch auf solche Briefe Anwendung, welche nach ihrem Inhalte unter den Begriff der Rechnungen im Sinne der Tarifnummer 4 b fallen? 2. Kann ein Brief, welcher eine Rechnung über eine abgeschlossene Hingabe an Zahlungsstatt enthält, zu den "Briefen über die unter a bezeichneten Geschäfte" im Sinne der gedachten Befreiungsbestimmung gerechnet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B92C0135

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