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Aktenzeichen 773/85

Datum 16.04.1885

Leitsatz Schließt eine beschränkte Befugnis zum Betreten bestimmter Räume den Thatbestand der Hausfriedensstörung aus, wenn die Ermächtigung überschritten wird? 2. Von wenn kann das Hausrecht in einer Wohnung gewahrt werden? Kann dies insbesondere von Dienstboten geschehen? 3. Bedarf es zum "Eindringen" in die Wohnung eines anderen der Überwindung eines Hindernisses oder des Eintrittes gegen die ausdrückliche Willensäußerung des Berechtigten? 4. Wann ist das Eindringen widerrechtlich? Inwiefern ist die Verfolgung eines unerlaubten Zweckes für das Thatbestandsmerkmal des "widerrechtlichen" Eindringens von Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B92B0132

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