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Aktenzeichen 531/85

Datum 24.03.1885

Leitsatz Inwiefern kann ein Revisionsgrund aus der Mangelhaftigkeit des Sitzungsprotokolles, insbesondere aus dem Fehlen der protokollarischen Beurkundung über den Hergang bei der Bildung der Geschworenenbank entnommen werden? 2. Ist der Umstand, daß die Geschworenen zur Anzeige etwaiger Ausschließungsgründe nicht aufgefordert worden sind, zur Begründung der Revision ausreichend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9250119

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