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Aktenzeichen 589/85

Datum 23.03.1885

Leitsatz Darf das Protokoll über die frühere Vernehmung eines Zeugen nach §. 252 St.P.O. auch dann zur Unterstützung des Gedächtnisses des Zeugen verlesen werden, wenn derselbe damals als Beschuldigter vernommen worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9240118

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