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Aktenzeichen 464/85

Datum 05.03.1885

Leitsatz Was versteht der §. 250 Abs. 1 St.P.O. unter dem "nicht zu ermittelnden" Aufenthalte eines Zeugen? 2. Kann Angeklagter auf Anstellung der erforderlichen Ermittelungen Verzicht leisten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B91F0104

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