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Aktenzeichen 375/85

Datum 13.03.1885

Leitsatz Ist ein im Gebiete der preußischen Landgemeindeverfassung vom 14. April 1856 (G.S. S. 359) von einer Gemeindeversammlung zur Prüfung und Abnahme der Gemeinderechnungen gewählter Ausschuß als eine öffentliche Behörde und sind die von einem solchen Rechnungsausschusse ausgestellten Entlastungserklärungen als öffentliche Urkunden anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B91B0091

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