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Aktenzeichen 326/85
Datum 27.02.1885
Leitsatz Ist in §. 27 Nr. 2 G.V.G.'s unter dem Worte "Einziehung" auch die Nebenstrafe der Verfallerklärung verstanden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9160075
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