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Aktenzeichen 326/85

Datum 27.02.1885

Leitsatz Ist in §. 27 Nr. 2 G.V.G.'s unter dem Worte "Einziehung" auch die Nebenstrafe der Verfallerklärung verstanden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9160075

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