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Aktenzeichen 310/85

Datum 26.02.1885

Leitsatz Was ist unter dem Begriffsmerkmale "im Besitz betroffen werden" im Sinne der §§. 1. 9 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 (R.G.Bl. S. 61) zu verstehen? 2. Inwieweit vermag die dem juristischen Besitzer von Sprengstoffen erteilte Erlaubnis zum Besitze auch diejenigen zu schützen, welche lediglich in Stellvertretung des Besitzers die Detention ausüben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9150073

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