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Aktenzeichen 193/85

Datum 17.02.1885

Leitsatz Haben die Anordnungen des beamteten Tierarztes zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, wenn derselbe sie auf Grund einer allgemeinen Ermächtigung der zuständigen Behörde getroffen hat, die Eigenschaft behördlicher Anordnungen im Sinne des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 (R.G.Bl. S. 153) und des §. 328 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9140070

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