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Aktenzeichen 3211/84

Datum 26.01.1885

Leitsatz 1. Setzt der Begriff der "Verfügung über ein Vermögensstück des Auftraggebers" in §. 266 Nr. 2 St.G.B.'s schlechterdings eine positive Thätigkeit des Bevollmächtigten voraus? 2. Kann eine solche "Verfügung" in der bloßen vorsätzlichen Verzögerung der Ablieferung des von dem Bevollmächtigten für den Auftraggeber vereinnahmten Geldes gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8770412

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