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Aktenzeichen 3147/84

Datum 20.01.1885

Leitsatz Sind die in §. 13 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (R.G.Bl. S. 65) bezeichneten Korrespondenzen von den für periodische Druckschriften getroffenen Bestimmungen auch dann befreit, wenn sie mittels der Buchdruckerpresse vervielfältigt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8760406

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