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Aktenzeichen 3048/84

Datum 05.01.1885

Leitsatz Darf die Verlesung des Protokolles über eine kommissarische Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung erfolgen, wenn die Vernehmung im Auslande geschah und das Gesetz des Vernehmungsortes die Benachrichtigung der Prozeßbeteiligten von dem Vernehmungstermine, bezw. die Anwesenheit der letzteren in dem Termine ausschloß?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8730391

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