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Aktenzeichen 2989/84

Datum 05.01.1885

Leitsatz 1. Können bei Beurteilung der Frage, ob das in §. 302 a St.G.B.'s bezeichnete Mißverhältnis zwischen Vermögensvorteil und Leistung vorliege, die Vermögensvorteile in Betracht gezogen werden, welche dem Schuldner aus der Darlehnsgewährung oder der Stundung erwachsen? 2. Liegt der Thatbestand strafbaren Wuchers, insbesondere das Begriffsmerkmal des sich Versprechenlassens von Vorteilen "für ein Darlehen" dann vor, wenn ein aus dem wucherischen Darlehnsgeschäfte nicht verpflichteter Dritter die Berichtigung der Darlehnsschuld übernimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8720388

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