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Aktenzeichen 384/84

Datum 17.03.1884

Leitsatz Kann in Württemberg derjenige Amtsrichter, welchem bei einem mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichte die allgemeine Dienstaufsicht übertragen ist, im Falle der Beleidigung der richterlichen Beamten des Amtsgerichtes in Beziehung auf ihren Beruf, als der amtliche Vorgesetzte jener Beamten, den Strafverfolgungsantrag stellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B82D0163

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