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Aktenzeichen 1908/84

Datum 03.10.1884

Leitsatz Begründet die unterlassene Führung eines Briefkopierbuches die Strafbarkeit eines Kaufmannes, welcher seine Zahlungen eingestellt hat oder über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, wegen einfachen Bankerottes auch dann, wenn dessen sonstige Handelsbücher geeignet sind, eine Übersicht seines Vermögenszustandes zu gewähren?1

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8260142

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